Liebe Gäste,
wir bitten um Verständnis, dass nach aktueller Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz ab heute der Zutritt in unser Restaurant nur noch auf Basis der 2-G-Regel erfolgen darf.
Bitte bringen Sie Ihre Impfnachnachweise oder gültigen Genesenenbescheinigungen mit und halten diese am Eingang bereit. Dies gilt für alle Gäste ab 18 Jahren.
Für Kinder unter 12 Jahren entfällt diese Regelung. Kinder zwischen 12 und 17 Jahren benötigen für einen Restaurantbesuch den Nachweis eines negativen Corona-Tests von einer zugelassenen Stelle. Die Schülerausweise alleine sind nicht mehr ausreichend.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Familie Roth