Liebe Gäste,
aufgrund der aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen und der gestiegenen Inzidenz im Landkreis Germersheim, dürfen wir Gäste im Innenbereich unseres Restaurants nur bewirten, wenn eine der Voraussetzungen erfüllt sind und die Nachweise vorliegen:
- Vollständig geimpft (bitte Impfpass mitbringen)
- Genesen (bitte Nachweis mitbringen)
- Getestet (bitte Testnachweis einer zugelassenen Stelle mitbringen, nicht älter als 24h)
Die Testpflicht gilt nicht für Kinder bis einschließlich 14 Jahre, Schülerinnen und Schüler sowie geimpfte Personen und genesene Personen.
Weiterhin gilt im Innenbereich der Gastronomie eine Maskenpflicht auf allen Laufwegen (auch für vollständig geimpfte und genesene Gäste).
Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.
Herzliche Grüße
Familie Roth